Stilisierter Kopf eines Fennek Fuchses in weiß.

Gewerblicher Rechtsschutz / Vertragsrecht

Fake it till you make it?

Rückforderung von Agentur-Honoraren wegen gefälschter Referenzen

  • Icon Pfeil weiß
  • Icon Pfeil weiß
  • Icon Pfeil weiß
  • Icon Pfeil weiß
  • Icon Pfeil weiß
  • Icon Pfeil weiß

Auf Agentursuche?

Du suchst dringend eine Agentur für das Branding und Marketing Deines Startups. Nach einigem Hin und Her entdeckst du endlich DIE Agentur mit beeindruckenden Referenzen, Zahlen und Versprechen – die Dir auch noch ein großartiges Angebot macht.

Zu schön, um wahr zu sein?

Wir hoffen, in Deinem Fall nicht.
Jedoch häufen sich derzeit Anfragen, in denen Versprechungen wenig der Realität entsprachen.

Zunächst werden Versprechen und vereinbarte Milestones nicht eingehalten, und zum Schluss kommt heraus, dass nicht nur Referenzen frei erfunden waren: Screenshots wurden nachgestellt, Zahlen erfunden, Testimonials gefaked.

Die Folgen:
Entgangener Gewinn, Marketing-Budget weg, zudem weitere finanzielle Schäden und Mehraufwand.

pixabay.com // Yuri_B

pixabay.com // Yuri_B

pixabay.com // Yuri_B

Ein Fallbeispiel

Ein Startup sucht für den Launch eines neuen Produkts eine Marketing- und Brandingagentur. Das Budget ist knapp kalkuliert, aber machbar.

Bei einem Founders-Event präsentiert eine Agentur eine beeindruckende Referenzliste:

  • Erfolgreiche Kampagnen für bekannte Startups

  • Zusammenarbeit mit Branchenführern

  • Detaillierte Case Studies

  • Herausragende Zahlen

Besonders überzeugend: Im Call zur Beauftragung wurden Screenshots aus Werbe-Dashboards vorgelegt, die hervorragende Performance-Kennzahlen zeigen. Direkt wird der Vertrag geschlossen.

Nach kurzer Zeit zeigt sich jedoch, dass die Kampagne völlig anders als versprochen skaliert. Die Zusammenarbeit läuft nur schleppend, vereinbarte Milestones werden nicht erreicht, generelle Unzufriedenheit stellt sich ein.

Beim nächsten Founders-Event trifft man nun eine:n Gründer:in, die:der von der Agentur als Referenzen benannt wurde und möchte sich austauschen.

Auf die Nachfrage folgt die Ernüchterung.
Von einer Zusammenarbeit ist nichts bekannt. Man arbeite mit einer ganz anderen Agentur zusammen. Den Namen der beauftragten Agentur habe man noch nie gehört.

Da die Skepsis nun gestiegen ist, schreibt man andere Referenzen an. Dabei kommt heraus, dass nicht nur weitere Referenzen sondern auch Testimonials frei erfunden sind. Selbst bei echten Referenzen stimmen Zahlen nicht. Selbst echte Referenzen, die unter "erfolgreiche Zusammenarbeit" gelistet waren, sind genauso unzufrieden mit der „Leistung“ der Agentur wie Du.


Wie kann man sich dagegen wehren?

Wenn eine Agentur wissentlich mit gefälschten Referenzen um Aufträge wirbt, täuscht diese zumeist arglistig über Tatsachen. Das berechtigt regelmäßig zur Anfechtung des gesamten Vertrags.

Entscheidend ist, dass die gefälschten Referenzen für die Beauftragung ausschlaggebend waren. Das ist in der Regel der Fall, da Referenzen typischerweise ein wichtiges Auswahlkriterium darstellen.


Wie Du als Agentur rechtssicher mit Referenzen werben kannst?
Antworten hierzu findest Du in unserem Blog


Folge der Anfechtung:
Der Vertrag ist nichtig – so, als hätte er nie existiert.

Die Anfechtung wirkt ex tunc – also rückwirkend.
Der Vertrag wird so behandelt, als wäre er nie geschlossen worden. Deshalb müssen bereits gezahlte Honorare vollständig zurückerstattet werden.

Zusätzlich kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben.
Neben der Honorar-Rückzahlung können dann weitere Schäden geltend gemacht werden. Denn, zwar wird der Vertrag aufgelöst; die Schadensersatzpflicht aus dem ursprünglichen Vertrag besteht dennoch fort. Dazu gehören etwa Mehrkosten für eine Ersatz-Agentur, Aufwendungen für interne Ressourcen, in Gesamtschau die Kosten für die Schadenbehebung.

Überdies besteht ggf. ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns.

Wenn durch die schlechte oder verzögerte Kampagne der Produkt-Launch scheitert oder sich verzögert, können die dadurch entgangenen Umsätze im Einzelfall als Schaden geltend gemacht werden.


Praxistipps für den Ernstfall

⚖️ Lass Dich rechtsanwaltlich beraten

Bereits in einem kostenfreien Erstgespräch können wir dir eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten geben. Entscheidest Du Dich für eine Zusammenarbeit, erhältst Du nach Prüfung der Unterlagen eine konkrete Risikoeinschätzung und klare Handlungsempfehlungen.

Dabei übernehmen wir die Kommunikation und Verhandlung mit der Gegenseite. So bist du besten abgesichert. Denn, nicht jeder Fall muss vor Gericht. In den meisten Fällen ist eine außergerichtliche Einigung sinnvoll. Da ein Verfahren oft einen weiteren erheblichen Reputationsverlust für die Agentur darstellen würde, hat auch diese ein Interesse an einer außergerichtlichen Beilegung. Für beide Parteien bedeutet dies insb. geringere Kosten und schnellere Abwicklung.

⚖️ Sichere Beweise

  • Verträge und Rechnungen zusammensuchen
    Stelle alle Vertragsunterlagen zusammen, einschließlich Angebote, Leistungsbeschreibungen und Zusatzvereinbarungen.

  • Rückmeldung von Referenzen einholen
    Lass Dir schriftlich von angeblichen Referenzen bestätigen, ob eine Zusammenarbeit stattgefunden hat. Natürlich übernehmen wir das gerne für Dich.

  • E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und sonstige Korrespondenz sichern
    Sammle die Korrespondenzen mit der Agentur, besonders jene, in denen Referenzen oder Erfolgsgeschichten präsentiert wurden. Auch Slack-Nachrichten, Kommentare in Word-Dokumenten oder Tiles auf Miro können im Zweifel hilfreich sind.

  • Referenzangaben speichern
    Speichere die Website der Agentur, Präsentationen und sonstige Unterlagen, in denen die strittigen Referenzen aufgeführt sind.


⚖️ Schäden dokumentieren

Führe akribisch Buch über alle Mehrkosten und Schäden:

  • Direkte Kosten
    Hierunter fallen Honorare für die Agentur, aber auch Mehraufwand für die Beauftragung einer Ersatz-Agentur

  • Indirekte Kosten
    Dazu zählen interne Arbeitszeit und Opportunity Costs

  • Entgangene Gewinne
    Besonders relevant bei verzögerten Launches, verlorenen Kunden, und gedroppten Conversion Rates


Das kannst Du bei der Auswahl einer Agentur beachten

💡 Referenzen checken

Erkundige Dich in Deinem Umfeld nach der (vermeintlichen) Zusammenarbeit, checke Websiten der Referenzen nach Credits und suche Online nach Nachweisen. Bei Zweifeln: Sprich die potentielle Agentur direkt darauf an.

💡 Zahlen hinterfragen

Bitte die Agentur um detaillierte Belege zu den beworbenen Zahlen und um Erläuterung der Methodik. Vereinbare zudem klare Milestones und Zwischenergebnisse. Vertraglich kannst Du hieran Abschlags- und oder Bonuszahlungen binden.

💡 Agentur-Background abfragen

Überprüfe Impressum und Handelsregister-Einträge auf Abweichungen. Zudem kannst du bei einschlägigen Portalen teils kostenfrei, teils sehr günstig, Abfragen zu Umsatzzahlen u.ä. einholen.

💡 Verträge schriftlich / digital abschließen

Verträge können in aller Regel auch mündlich geschlossen werden. Konkrete Vereinbarungen sind hier aber nur schwer beweisbar. Schließe Verträge daher schriftlich oder mit digitalen Unterzeichnungstools ab.

💡 Verträge rechtlich prüfen

Lass Verträge vor Unterzeichnung prüfen. Wir klären Dich über etwaige Risiken auf, geben Verbesserungsvorschläge oder übernehmen auf Wunsch die gesamte Vertragsverhandlung.


Gefälschte Referenzen bringen niemandem etwas – sie sind für beide Seiten schädigend

Während Startups durch gescheiterte Kampagnen entscheidende Marketingchancen verpassen, riskieren Agenturen mit Fake-Referenzen nicht nur Honorarrückforderungen und Schadensersatzansprüche, sondern auch ihre Reputation und damit ihre Geschäftsgrundlage.

Der beste Schutz ist und bleibt eine gründliche Prüfung vor Vertragsschluss.

Probleme mit Deiner Agentur?

Wir setzen Deine Rechte durch

✅ Bewertung Deiner Erfolgsaussichten
✅ Strategische Beratung für das weitere Vorgehen
✅ Professionelle Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen
✅ Im Zweifel: Durchsetzung Deiner Ansprüche vor Gericht

Kontaktiere uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung.


zum autor

Alexander Graf Rachut
ist Gründer der Rechtsanwaltskanzlei fennec. und Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Modul Cybersicherheitsrecht.

Als Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Rechtsinformatiker berät und vertritt er insbesondere Startups, KMU und Unternehmen im Schnittfeld von IT- und IP-Recht.

Letztes Update:

13.06.2025