Gewerblicher Rechtsschutz

Gefälschte Rechnungen bei Gründung und Markenanmeldung

Vorsicht vor Phishing und Betrug per E-Mail und Post

14. Februar 2025

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FIN / unsplash.com

Seit geraumer Zeit kursieren täuschend echt wirkende Zahlungsaufforderungen, die per Post oder E-Mail direkt nach offiziellen Registervorgängen, zB. bei Unternehmensgründungen oder Markenanmeldungen, zugestellt werden.

Diese Schreiben geben als Urheber falsch offizielle Stellen wie Behörden, Amtsgerichte, Handelsregister, Notare oder das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) aus. Die Strategie der Täter ist dabei ebenso simpel wie effektiv: Sie adressieren gezielt Gründer und Markeninhaber genau in dem Moment, in dem eine Rechnung für Gebühren dem Grunde nach absolut plausibel erscheint.

Sprachlich korrekt; inhaltlich grob falsch: KI-gestützte Täuschung auf Behördenniveau

B-AI – before artificial intelligence – ließen sich solche Betrugsversuche oft noch an holperigen Formulierungen oder offensichtlichen Tippfehlern erkennen. Durch den Einsatz moderner KI-basierter Systeme und Large Language Models (LLMs) hat die Qualität dieser Fälschungen jedoch ein neues Niveau erreicht. Die Anschreiben sind heute sprachlich einwandfrei und nutzen ein authentisch wirkendes „Behördendeutsch“, das selbst für geschulte Augen kaum als Fake zu identifizieren ist. Die optische Gestaltung mit offiziell wirkenden Wappen, Aktenzeichen und Paragraphenketten suggeriert zudem Authentizität, die viele Empfänger zur voreiligen Zahlung verleitet.


Fake-Rechnungen dennoch erkennen

Die IBAN als erster Indikator

Obwohl die Länderkennung der IBAN vormals ein Indikator war, hat sich die Qualität der Betrugsversuche weiterentwickelt. Die Täter setzen vermehrt auf Konten bei deutschen Banken, die unter Einsatz gefälschter oder gestohlener Identitäten eröffnet wurden. Durch diesen Identitätsmissbrauch umgehen die Betrüger das klassische Warnsignal einer Auslandsüberweisung und lassen das Schreiben noch plausibler erscheinen.

Dennoch ist eine ausländische Länderkennung weiterhin ein wichtiger Indikator.
Während offizielle Gebühren von deutschen Behörden und Gerichten immer auf inländische Konten zu leisten sind (erkennbar am Länderkürzel DE zu Beginn der IBAN), führen die Wege der Betrüger oftmals ins Ausland. Häufige Ziele für diese Zahlungsströme sind Polen (PL), die Slowakei (SK), Zypern (CY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG).

Ein genauer Blick ist indes bei Rechnungen des EUIPO geboten:
Diese Behörde nutzt zwar spanische Kontoverbindungen (ES), deren Korrektheit lässt sich jedoch jederzeit über die offizielle Website des EUIPO verifizieren. Jede Abweichung von den dort hinterlegten Daten ist ein sicheres Zeichen für einen Betrug.

Ungewöhnlicher Service: vorausgefüllte Überweisungsträger

Ein weiteres Indiz ist eine vermeintliche „Kundenfreundlichkeit“, die man von staatlichen Stellen eher selten gewohnt ist. Den betrügerischen Zahlungsaufforderungen liegt oft ein bereits vollständig vorausgefüllter Überweisungsträger bei. Während dies im Geschäftsverkehr als Service gilt, gehört es bei deutschen Behörden und Gerichten nicht zum Standard. Erhalten Sie eine Rechnung mit einem solchen Formular, ist höchste Skepsis geboten.

Unstimmigkeiten bei Absenderdaten und Wappen

Offizielle Behördenkorrespondenz zeichnet sich durch eine korrekte Angabe der Anschrift und des zuständigen Gerichts oder Amtes aus. In Betrugs-E-Mails fehlen diese Informationen oft gänzlich oder sie sind schlichtweg fehlerhaft. Auch die grafische Gestaltung verrät oft den Schwindel: Häufig werden falsche oder unpassende Logos und Wappen verwendet – etwa ein bayerisches Staatswappen für eine vermeintliche Gebühr eines Gerichts aus einem anderen Bundesland. Solche grafischen Inkonsistenzen sind ein deutlicher Hinweis auf eine Fälschung, wenngleich Sie nicht direkt ins Auge springen.

Die Falle der privaten Register und Datenbanken

Besondere Vorsicht ist bei Angeboten für sogenannte „private und kommerzielle Register“ geboten. Diese Dienstleister tarnen sich als offizielle Stellen und fordern Zahlungen für die Veröffentlichung von Schutzrechten oder Gewerbeanmeldungen in ihren eigenen Datenbanken. Der entscheidende Punkt: Diese Register haben keinerlei rechtliche Relevanz. Eine Zahlung dort bewirkt weder die Eintragung eines Schutzrechts noch bietet sie irgendeine Form von rechtlichem Schutz. Im Gegenteil: Bei Schutzrechten kann eine solche inoffizielle Veröffentlichung im schlimmsten Fall sogar schädlich für die spätere Schutzmöglichkeit sein.

Das Prinzip der Vorauszahlung im Behördenverkehr

Ein grundlegender Unterschied zwischen staatlichem Handeln und dem Geschäftsverkehr in der Privatwirtschaft liegt im Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung. In Verwaltungsverfahren sowie im gerichtlichen Kontext sind Gebühren meist bereits mit der Einreichung des Antrags zu leisten. Das bedeutet, dass die amtlichen Kosten im Regelfall vorab überwiesen werden müssen, damit die Behörde oder das Gericht überhaupt tätig wird. Eine klassische Rechnungsstellung oder eine nachträgliche Zahlungsaufforderung, wie man sie von Dienstleistern kennt, erfolgt in diesen Fällen schlichtweg nicht.

Sollte die erforderliche Einzahlung bei der Antragstellung ausbleiben, wird das Anliegen in der Regel nicht bearbeitet oder mangels Zahlung schlichtweg abgelehnt. Da die Ämter und Gerichte nicht in Vorleistung gehen, gibt es keinen Grund für ein späteres Mahnwesen oder postalische Rechnungen nach erfolgter Bearbeitung. Das System der staatlichen Gebührenerhebung in Deutschland sieht ein solches Vorgehen schlicht nicht vor. Im Falle der rechtsanwaltlichen Vertretung ist es zudem üblich, dass der Zahlungsverkehr vollumfänglich über die Kanzleien abgewickelt wird.

Aktuelle Warnmeldungen

Da die Betrugsversuche insbesondere im Bereich der gewerblichen Schutzrechte ein massives Ausmaß angenommen haben, führen die Patent- und Markenämter inzwischen öffentlich abrufbare Listen über bekannte betrügerische Anbieter. Das DPMA veröffentlicht zudem regelmäßig Warnhinweise, um Anmelder vor unseriösen Angeboten zu schützen, die oft unter klangvollen, international wirkenden Namen auftreten.

Links zu aktuellen Warnmeldungen

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum - WIPO

  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum - EUIPO

  • Europäische Patentamt - EPA

  • Österreichische Patentamt - ATPatent

  • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Schweiz) - IGE

  • US-Patent- und Markenamt - USPTO

  • Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität - DSW


Checkliste bei Erhalt einer verdächtigen Rechnung

Sollten Sie ein Schreiben erhalten, das Ihnen verdächtig vorkommt, ist besonnenes Handeln der beste Schutz gegen finanziellen Schaden. Oft setzen die Täter auf künstlichen Zeitdruck, um eine schnelle Überweisung zu provozieren. Lassen Sie sich davon nicht beirren.

Bekannte Fake-Register

Derzeit warnt das DPMA insbesondere vor folgenden Fake-Registern:

  • EUTD - European Trademarks & Domains

  • IOIP – International Organisation Intellectual Property Registration International Mark

  • IPOS - Intellectual Property Organisation Service

  • IPS – Intellectual Property Services

  • IPTR - International Patent and Trademark Register

  • PMR-Service GmbH - Patent- und Markenregister

  • TMP Register - Trademark Publication

  • WPAT- World Patents and Trademarks

  • WPT - World Patent and Trademark Register ltd

  • IP Alpenlander

  • IP-Uberwachungs.de

  • Online-Patentbüro.de

Striktes Zahlungsverbot

Überweisen Sie unter keinen Umständen Geld, solange die Echtheit der Forderung nicht zweifelsfrei geklärt ist. Einmal geleistete Zahlungen auf ausländische oder von Betrügern kontrollierte Konten sind in der Praxis oftmals nur schwer nachzuvollziehen und zurückzuholen.

Unabhängige Verifizierung

Prüfen Sie die Authentizität des Absenders. Wichtig: Nutzen Sie niemals die auf dem Schreiben angegebenen Kontaktdaten (Telefonnummern, E-Mails oder Web-Links), da diese ebenfalls gefälscht sein können. Suchen Sie die offiziellen Kontaktdaten der jeweiligen Behörde oder des Gerichts eigenständig über eine Suchmaschine.

Abgleich mit offiziellen Warnlisten

Nutzen Sie die bereitgestellten Informationen der Ämter.
Das DPMA, das EUIPO und die WIPO (für internationale Schutzrechte) führen aktuelle Listen mit bekannten Betrugsmustern und Absendern.

Abstimmung mit Ihrem Rechtsbeistand

Leiten Sie uns das Dokument zur Prüfung weiter. Wir können innerhalb kürzester Zeit feststellen, ob es sich um eine berechtigte Gebührenforderung oder einen Betrugsversuch handelt.

zum autor

Alexander Graf Rachut, LL.M.

ist Gründer der Rechtsanwaltskanzlei fennec. und Lehrbeauftragter für Informationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Modul Cybersicherheitsrecht.

Als Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Rechtsinformatiker berät und vertritt er insbesondere Startups, KMU und Unternehmen im Schnittfeld von IT- und IP-Recht.